Bestattungsvorsorge

So soll es sein.

Es gibt Dinge, die man lieber plant: Überlegungen für die eigene Bestattung anzustellen, fällt schwer. Aber es lohnt sich, doch einige Gedanken zu investieren und diese festzuhalten. Denn unterschwellig hat wohl jeder Mensch Wünsche, wie er einmal die ewige Ruhe finden möchte. Lieber in einem Sarg oder einer Urne? Auf einem bestimmten Friedhof? Und soll bei der Trauerfeier vielleicht diese eine, ganz bestimmte Lied gespielt oder gesungen werden?

Nehmen Sie sich also etwas Zeit, um diese Wünsche zu hinterlegen und Ihre Entscheidungen bei uns zu deponieren. Wie detailliert Sie planen, bleibt ganz Ihnen überlassen – wir vom Beerdigungsinstitut Voss sorgen dann für eine zuverlässige Umsetzung. Und sollte sich während der Vertragslaufzeit eine Änderung Ihrer Wünsche ergeben, lässt sich der Vertrag jederzeit anpassen.

Formular

Bestattungskosten

Welche Positionen sollten Sie bedenken?

Die Kosten für eine Bestattung setzen sich normalerweise aus drei Kostenblöcken zusammen: die Kosten für den Bestatter, sonstige Dienstleister wie Floristen oder Steinmetze und die Gebühren für Ämter und den Friedhof. Die Art der Bestattung führt zu unterschiedlichen Gebühren auf dem Friedhof. Sarg und Urne tragen zu den Kosten ebenso bei, wie Blumenschmuck oder das Honorar für möglicherweise gewünschte Musiker und die Kosten für die Trauerfeier. Bei vielen Ämtern fallen zusätzlich Gebühren an. Wenn das Grab einen Grabstein oder eine Grabplatte erhalten soll, kommen die Kosten für den Steinmetz hinzu.

Für jeden Trauerfall erstellen wir Ihnen eine ganz persönliche Kalkulation ohne Paketpreise oder verstecke Kosten. Transparent führen wir jeden Posten, der die Beisetzung betrifft, für Sie auf, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.
Ohne Bestattungsvorsorge tragen die Erben die Kosten für die Beerdigung (§ 1986 BGB). Eine Absicherung der kalkulierten Kosten bedeutet deshalb sowohl eine Entlastung der Hinterbliebenen als auch die Sicherstellung, dass die Umsetzung der eignen Wünsche nicht an finanziellen Grenzen scheitert.

Finanzielle Absicherung

Finanzielle Absicherung

Angehörige entlasten

Auf Basis Ihrer Wünsche stellen wir eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten auf – seriös und transparent.

Den berechneten Betrag können Sie dann schon im Voraus begleichen, entweder in Form einer Einmalzahlung oder in Raten. Dieses Geld wird auf einem Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG angelegt. Hier ist es sogar im Fall zukünftiger finanzieller Engpässe vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Von diesem Konto werden schließlich im Sterbefall die kalkulierten Kosten beglichen.

Diese Beträge bleiben also Ihren Angehörigen erspart – und Sie können sicher sein, dass alle Ihre Entscheidungen von uns zuverlässig ausgeführt werden.

Verfügungen/Vollmachten

Am Ende eines selbstbestimmten Lebens kann es sein, dass wir nicht mehr selbst entscheiden können oder nicht mehr in der Lage sind, unsere Entscheidungen mitzuteilen. Welche Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen wollen wir in Anspruch nehmen, was ist mit unseren Finanzen oder Rechtsgeschäften?

Für alle diese Fälle lässt sich Vorsorge treffen. Eine Patientenverfügung legt die Rahmenbedingungen und Grenzen der medizinischen Versorgung fest, also, wie Ärztinnen und Ärzte zu handeln haben. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen wir, wer im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls in anderer Hinsicht für uns entscheiden soll, beispielsweise in Hinsicht auf finanzielle Fragestellungen.

Wir halten eine Anzahl hilfreicher Vordrucke für Sie bereit. Viele wichtige Informationen zu diesen Themen gibt es auch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz:

www.bmj.de

Trauerfeier

Testament/Erbrecht

Wer ohne Testament oder Erbvertrag verstirbt, für den bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Und das ist in Deutschland der Regelfall, denn nach einer Umfrage von Yougov im August 2022 besaßen etwa 66 Prozent der Deutschen kein Testament. Dann erben zunächst Ehepartner und die nächsten Verwandten, also Kinder und Enkel, dann weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Neffen und Nichten. Schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Nähere Verwandte schließen dabei grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Das bedeutet konkret: Hat die verstorbene Person Kinder, dann erben die Geschwister des Verstorbenen nichts.

Um diese Regelungen auch für kleinere Hinterlassenschaften außer Kraft zu setzen, ist ein Testament notwendig. Um dieses rechtsverbindlich zu verfassen, ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder Notar sinnvoll.

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar, den wir gerne vermitteln.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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